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Christoph Cüppers
Staatsdienst in Tibet
Die Richtlinien des Regenten Sangs-rgyas-rgya-mtsho für die Amtsränge der dGa'-ldan-pho-brang-Regierung
In den ersten Monaten nach seiner Ernennung zum Regenten der tibetischen Zentralregierung verfasste sDe-srid Sangs-rgyas rgya-mtsho das Regierungshandbuch der dGa' ldan pho brang-Regierung mit den Aufgaben und Pflichten für die höheren Amtsränge. Die Druckstöcke für den Blockdruck dieses über 40 fols. umfassenden Bandes wurden im November des Jahres 1681 fertiggestellt und damit konnten die "Richtlinien, die die Gebote und Verbote [für die Staatsbediensteten] klar aufzeigen, der Spiegel aus klarem Glas in einundzwanzig Kapiteln" (blang dor gsal bar ston pa'i drang thig dvangs shel gyi me long nyer gcig pa) an die Regierungsstellen verteilt werden.
Dieses in der tibetischen Verwaltungs- und Kanzleisprache abgefasste Werk gibt uns Einblick, wie sich die Regierung des Dalai Lama die politische Herrschaft und die Verwaltung des Landes vorstellte, welche Ämter und Amtsstellen eingerichtet wurden und wie die hierarchischen Verwaltungsstrukturen aussahen. Der Dalai Lama als buddhistischer Geistlicher hegte den Anspruch, das Land nach den Prinzipien des Buddhismus zu regieren. Daher wurde auch von den verschiedenen Amtsrängen erwartet, dass sie die buddhistische Lehre und das Regierungsystem des Dalai Lama uneingeschränkt unterstützen.
Zur formalen Gliederung seines Textes orientierte sich der Autor an die 13 Amtsränge der Sa skya-Zeit (las tshan bcu gsum), die er um die Amtsränge der Provinz- und Gutsverwalter, Steuereinnehmer und Verwalter der Lagerhäuser, Regierungshändler und Regierungsvertreter erweiterte.
Der geplante und hier angekündigte Band enthält neben einer ausführlichen Einleitung und kritischen Edition des tibetischen Textes eine vollständige und annotierte deutsche Übersetzung desselben. Die wichtigsten verwaltungstechnischen Termini des Originaltextes werden in einer Wortliste im Anhang aufgeführt.
Inhaltsübersicht des tibetischen Textes
Lob- und Einleitungsverse
Die Gebote und Verbote für:
1) den Regenten
2) die Amtsränge allgemein
3) die Minister
4) den General und Kommandanten
5) die Untersuchungsrichter
6) die Gästeaufseher
7) die Sekretäre
8) die Dienstleute der Schatzkammern
9) die Finanzbeamten
10) die Aufseher der Pferde und Nutztiere
11) die Magistrate
12) die Mundschenke und Küchenmeister
13) die Vorsteher der Handwerker und Transportdienstleute
14) die Aufseher der Gemächer
15) die Aufseher der Schreinräume
16) die unteren Verwalter der Resourcen
17) die Regierungshändler und kaiserlichen Boten
18) die Steuereinnehmer
19) die Vorratshausverwalter
20) die Distriktbeauftragten
21) die Verwalter der Landgüter
abschliessende Verse
Kolophon